AGB-Agenturleistungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Agenturleistungen:
Geschäftsbedingungen für die Bestellung von Multimedia-Dienstleistungen. Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
§1 ALLGEMEINES
Mit Vertragsabschluß werden diese Bedingungen für beide Seiten als verbindlich anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer Gültigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr – oder Minderergebnis bei Druck-, CD-ROM- und Videoauflagen von bis zu 10 % anzuerkennen.
§2 LIEFERUNG
Bei Nichteinhaltung von schriftlich zugesagten verbindlichen Lieferterminen hat der Auftraggeber nur dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Lieferung unmöglich ist oder wenn im Falle des Verzuges dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungshindernisse, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, wie Streik, höhere Gewalt etc., berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Verpackungsmaterial, das zum Transport der Ware notwendig ist, wird berechnet. Die Lieferung erfolgt unfrei.
§3 GEFAHRENÜBERGANG
Verpackung und Versand erfolgen mit verkehrüblicher Sorgfalt und nach bestem Ermessen des Auftragnehmers. Mit Versandbeginn geht jegliche Gefahr auf den Auftraggeber über. Verzögert sich Versand oder Zustellung aufgrund Verhaltens des Auftraggebers, so geht die Gefahr bereits von dem Tage der Versandbereitschaft auf diesen über.
§4 GEWÄHRLEISTUNG
Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sich der Auftraggeber bei Abnahme der Ware oder des Werkes seine Rechte schriftlich vorbehält. Bei zu Recht bestehender Beanstandungen des Auftraggebers besteht die Möglichkeit der Nachbesserung, Ersatzlieferung bzw. Gutschrift des Gegenwertes. Bei fehlschlagender Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Auftraggeber das Recht zur Herabsetzung des Kaufpreises in angemessenem Rahmen vorbehalten. Für Aufwendungen des Auftraggebers kann kein Ersatz geleistet werden. Vom Auftragnehmer verschuldete Satzfehler werden auf dessen Kosten berichtigt. Nicht aufgezeichnete Fehler auf gelieferten Korrekturvorlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§5 RECHTE AN VORLAGEN UND HAFTUNG
Für alle vom Auftragnehmer gelieferten Entwürfe und Reinzeichnungen, als persönlich geistige Schöpfung, gilt das Urheberrecht. Vorschläge des Auftraggebers und sonstige fördernde Maßnahmen begründen ein Miturheberrecht nur bei schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer behält sich vor, eigene Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung oder seinem Firmenzeichen zu versehen, soweit der Auftrag bzw. Vertrag keine Bestimmungen über Inhalt und Umfang der Nutzungsrechte enthält, wird dem Auftraggeber das ausschließliche, internationale Nutzungsrecht übertragen. Das Entgelt für das Copyright wird entsprechend gesondert in Rechnung gestellt. Ohne Einwilligung des Auftragnehmers dürfen die erstellten Arbeiten weder vom Auftraggeber noch von Seiten Dritter im Original oder bei der Vervielfältigung verändert werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstiger Arbeiten. Für die dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen, Texte, Datenträger, Produkte, Fotos oder sonstigen Materialien entfällt jegliche Haftung. Gelieferte Vorlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und unfrei an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet 6 Monate nach Auftragsabschluss.
§6 EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sorgfältig zu behandeln und jeden Standortwechsel sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen und Sicherheitsübereignungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
§7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlung hat gemäß den getroffenen Vereinbarungen zu erfolgen. Wurde keine Vereinbarung getroffen, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% der Bruttorechnungssumme geltend zu machen. Ferner behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Abschlagszahlungen zu beanspruchen, insofern dies im Angebot bzw. bei einem Vertragsabschluß entsprechend schriftlich vereinbart wurde. Ab der 1. Mahnung werden entsprechende Mahngebühren für die Bearbeitung erhoben.
§8 GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für sämtliche Klagen ist, soweit gesetzlich zulässig, München / Deutschland.
§9 SCHLUSSBESTIMMUNG
Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.